Wir LINKE in der Städteregion lieben das Leben im Dreiländereck und möchten »eine Region, in der Menschen über Grenzen hinweg Gemeinschaft erleben und ihre Probleme solidarisch lösen«, hieß es in unserem Wahlprogramm 2020. Zu den – nur! – solidarisch zu lösenden Problemen gehört natürlich auch die aktuelle Corona-Krise. Wir haben kein Verständnis, dass – anders als bisher kommuniziert – nun doch der Wohnort im Inland darüber entscheiden soll, ob jemand die hiesigen Schnelltestzentren kostenlos nutzen darf.

Gemeinsam mit den anderen demokratischen Fraktionen im Städteregionstag haben wir deshalb heute an Ministerpräsident Laschet appelliert, eine Rückkehr zur bisherigen Verfahrensweise zu ermöglichen:

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Laschet,

mit Unverständnis nehmen wir zur Kenntnis, dass Menschen, die in den Niederlanden oder Belgien wohnen, aber in Deutschland arbeiten, studieren oder auch aus wichtigen, unaufschiebbaren privaten und familiären Gründe die Grenze überqueren, hier in NRW keinen kostenlosen Bürgertest mehr in Anspruch nehmen können.

Das Offenhalten der Grenzen zu unseren Nachbarn war uns und auch Ihnen im vergangenen Jahr immer ein Herzensanliegen.

Unser aller Ziel sollte es doch sein, möglichst viele Schnelltestungen vorzunehmen und so auch möglichst viele Infektionen frühzeitig unterbrechen zu können, damit weniger Menschen sich mit dem Virus infizieren. Und dies grundsätzlich unabhängig davon, wo die Menschen wohnen.

Sehr geehrter Herr Laschet, wir, die Vorsitzenden der demokratischen Parteien im Städteregionstag bitten Sie deshalb eindrücklich, diese Regelung zurückzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Ulla Thönnissen (CDU-Frakionsvorsitzende) – Werner Krickel (GRÜNE-Fraktionsvorsitzender) – Martin Peters (SPD-Fraktionsvorsitzender) – Georg Helg (FDP-Fraktionsvorsitzender) – Hans-Jürgen Fink (UPP-Fraktionsvorsitzender)  – Darius Dunker (LINKE-Fraktionsvorsitzender)

Wir LINKE meinen: Für uns alle ist es am besten, wenn es keine Beschränkungen gibt, wer sich hier kostenlos testen lassen kann.

Update

Ein schneller Erfolg: Am Abend hat das Bundesgesundheitsministerium klargestellt, dass wieder die alte Verfahrensweise anzuwenden sei. (WDR)