Gleich findet eine Pressekonferenz statt, bei der ein paar Leute demonstrativ ihre Mitgliedskarten der Partei zerreißen wollen. Begründet wird der Austritt unter anderem damit, dass ein Parteiausschlussverfahren gegen mich nicht eröffnet worden sei. In der Tat weiß ich auch nichts davon, und ich müsste ja dazu angehört werden, wenn es ein solches Verfahren gäbe.

Ein Parteiausschlussantrag müsste mit einem schweren Satzungsverstoß begründet werden. Als solcher soll mir offenbar die »Unterdrückung der Bekanntgabe der Gründung eines Ortsverbands« vorgeworfen werden. Der Haken daran: Erstens gibt es keine Satzungsvorschrift, die irgendwie die Bekanntgabe der Gründung eines Ortsverbands regelt. Zweitens kann auch keine Rede davon sein, dass ich die Gründung nicht bekannt gegeben hätte oder gar die Bekanntgabe durch andere unterdrückt hätte. Vielmehr habe ich persönlich den ordnungsgemäß gewählten Vorstand eingeladen, auf einer Kreisvorstandssitzung von der Gründung zu berichten. Dies war dann auch geschehen. Beschwerden des Ortsvorstands liegen auch in keiner Weise vor.

Es wäre schon absurd, wenn die Landesschiedskommission ein Ausschlussverfahren wegen der gar nicht vorgefallenen Nichteinhaltung einer gar nicht existenten Satzungsvorschrift einleiten würde.

Da die Antragsteller aber ja nun ausgetreten sind, ist das Verfahren ohnehin hinfällig und wir werden nie erfahren, welche nicht existente Vorschrift ich nicht nicht eingehalten habe.

Nachtrag: Ich habe tatsächlich nie erfahren, ob wirklich irgendwo etwas eingereicht wurde.