Aus dem Protokoll der Expertenanhörung zur Revision des Kinderbildungsgesetzes NRW
Darius Dunker (Landeselternbeirat der Kindertageseinrichtungen NRW): „Es ist schade, dass nicht alle die Möglichkeit hatten, vor acht Tagen am Bundeselternkongress, den wir in Köln organisiert hatten, teilzunehmen. Dort ging es ausführlich um die Kinderrechte. Es war auch Thema, dass Partizipation der Kinder voraussetzt, dass die Kinder das Beispiel erleben, dass auch der Wunsch ihrer Eltern in der Kita berücksichtigt wird und eine Rolle spielt.
Ich will aber grundsätzlich noch etwas zur Partizipation der Kinder sagen, bevor ich zur Partizipation der Eltern komme.
In der Tat ist sehr zu begrüßen, dass die Partizipation einen eigenen Paragrafen bekommt und damit auch eine Aufwertung als wichtiges Recht der Kinder erfährt. Es ist gut, dass jetzt ausdrücklich auch von einer Mitbestimmung der Kinder die Rede ist, während vorher nur der Begriff der Beteiligung im Gesetz stand. Vielleicht wäre aber doch zu wünschen, dass man noch sehr viel genauer in die Materie einsteigt und sich mit der Frage beschäftigt, welche Voraussetzungen – dazu haben wir gerade schon einiges gehört – geschaffen werden, um tatsächliche Beteiligung der Kinder sicherzustellen.
Eigentlich muss man auch fragen: Wo sind die Kinder denn hier und heute beteiligt? Wenn ich die Kinderrechtscharta richtig verstanden habe, sind Kinder in allen sie betreffenden politischen Akten anzuhören. Das hätte vielleicht auch hier und heute passieren können.
Unabhängig davon brauchen wir aber auch eine Partizipation der Eltern; denn es ist – so ist das in der Kinderrechtscharta vorgesehen – gerade die Rolle der Eltern, die Durchsetzung der Kinderrechte im Alltag zu verwirklichen. Schließlich können Kinder dies nur in begrenztem Rahmen selbst realisieren. Das ist klar und haben wir gerade auch gehört.
Lassen Sie mich einmal aus persönlicher Perspektive berichten; ich glaube allerdings, dass es ganz vielen Eltern so geht. Man erinnert sich daran, wie das damals bei einem selbst in der Schule war. Da gab es eine Schulkonferenz; da gab es Mitbestimmung; da durften die eigenen Eltern auch mitbestimmen. Dann beschäftigt man sich irgendwann mit der Rechtslage an der Kita und stellt fest: Die Eltern dürfen hier überhaupt nichts. Sie dürfen zwar Meinungen haben und werden angehört. In manchen Fällen ist laut Gesetz auch eine Zustimmung der Eltern gefordert. Wird diese Zustimmung aber nicht eingeholt oder übergangen – wir kennen ganz konkrete Beispiele, wo das auch in jüngster Zeit passiert ist –, hat es im Prinzip keine Folgen, und es gibt keine Möglichkeit, dies durchzusetzen.
Wir haben große Zweifel, ob das verfassungsmäßig korrekt ist, wenn es doch im Grundgesetz heißt, dass Erziehung und Bildung der Kinder zuvörderst Pflicht und Aufgabe der Eltern sind. Eigentlich müssten Eltern analog zu den in der Schule geltenden Regelungen auch in der Kita mitentscheiden können, was für die Kinder richtig ist. Würde man etwa den Rat der Kindertageseinrichtung, wie er im Gesetzentwurf heißt, so ausgestalten, dass er tatsächliche Entscheidungen fällt und nicht nur ein reines Beratungsgremium ist, würde das im Übrigen auch die Beteiligung der Beschäftigten stärken, aber auf jeden Fall dem Anliegen der Partizipation insgesamt helfen. Der Umgang der Erwachsenen auf Augenhöhe wäre auch ein gutes Beispiel für die Kinder, an dem sie lernen könnten, wie man verschiedene Meinungen einbringt und partnerschaftlich zu Ergebnissen kommt.
Das ist unser Ziel. Es geht nicht darum, irgendwelche Konflikte jetzt noch zu verschärfen, sondern darum, die Verantwortung für die kommende Generation gemeinsam wahrzunehmen und gemeinsam zu entscheiden, was für die Kinder richtig ist. Dies erfordert meiner Meinung nach, dass die Eltern ein richtiges Stimmrecht in den Angelegenheiten der Kitas bekommen – auch zum Beispiel in pädagogischen Fragen; das ist ja bisher überhaupt nicht vorgesehen.“
Landtag NRW, Ausschussprotokoll Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend (41.), Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen (70.) Gemeinsame Sitzung (öffentlich) 30.09.2019 (Anhörung zur Reform des Kinderbildungsgesetzes KiBiz)