Grundlage für den Umgang mit Kindern sind die Kinderrechte, wie sie in der UN-Kinderrechtskonvention festgehalten sind, die wiederum von den Menschenrechten abgeleitet ist. Wichtigste Richtschnur ist dabei das Wohl des Kindes:

„Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleich viel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.“

Das bedeutet nicht, dass das Kindeswohl Vorrang vor allem anderen hat, aber dass es stets besonders bedacht werden muss. Da gerade kleine Kinder, mit denen wir es im Kita-Bereich zu tun haben, ihre Rechte in vielerlei Hinsicht noch nicht selbst einfordern und durchsetzen können, ist es insbesondere Aufgabe der Eltern, „das Kind bei der Ausübung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise angemessen zu leiten und zu führen.“ Zu diesen Rechten gehört auch die altersgemäße Berücksichtigung des Kindeswillens. In allen Gerichts- oder Verwaltungsverfahren, die das Kind berühren, soll es „unmittelbar oder durch einen Vertreter oder eine geeignete Stelle“ Gelegenheit erhalten, angehört zu werden.

Das Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) regelt deshalb in §§ 9 bis 11 die Mitbestimmung der Eltern und in § 16 die Mitbestimmung der Kinder. Der wichtigste Satz des KiBiz steht zu Beginn dieses Abschnitts:

„Das Personal der Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflegepersonen arbeiten mit den Eltern bei der Förderung der Kinder partnerschaftlich und vertrauensvoll zusammen.“

Eine partnerschaftliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit ist das A und O für unsere Tätigkeit als Elternvertreterinnen und -vertreter in der Kita. Wir vertrauen den Beschäftigten der Kita unsere Kinder an und sollten im Normalfall auch darauf vertrauen können, dass diesen das Wohl der Kinder genauso am Herzen liegt. Partnerschaftliche Zusammenarbeit bedeutet auch, dass beide Seiten stets bereit sein sollten, ihre Anliegen und Probleme miteinander zu besprechen. Die Gremien und Strukturen sind ein Hilfsmittel, diese partnerschaftliche Zusammenarbeit zu organisieren.

(Beitrag zum »Handbuch für Elternbeiräte« des Landeselternbeirats NRW, S. 4f)