Da Deutschland die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen unterzeichnet und ratifiziert hat, gelten die darin formulierten Rechte der Kinder und Jugendlichen auch hierzulande in vollem Umfang. In Nordrhein-Westfalen sind sie aber leider völlig unzureichend umgesetzt. Insbesondere die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen ist völlig unterentwickelt. So ist in der Kinderrechtskonvention vorgesehen, dass Kinder und Jugendliche (oder wenn sie dafür noch zu klein sind, ersatzweise die Eltern) in allen sie betreffenden Gerichts- und Verwaltungsverfahren anzuhören sind und dass ihre Meinung in allen sie betreffenden Angelegenheiten angemessen zu berücksichtigen ist.

Die Parteien im nordrhein-westfälischen Landtag haben es aber bisher unterlassen, entsprechende Regelungen in alle betroffenen Gesetze des Landes aufzunehmen. Sogar bei der Reform des Kinderbildungsgesetzes im Jahr 2020 wurde es unterlassen, die Rechte der Kinder und vertretungsweise ihrer Eltern verfassungskonform und entsprechend der UN-Konvention zu berücksichtigen.

Was tun?

  • In allen Ministerien, deren Angelegenheiten auch Kinder und Jugendliche betreffen, Arbeitsgruppen zur zügigen Umsetzung der Rechte von Kindern und Jugendlichen gemäß Kinderrechtskonvention in den Gesetzen und Verwaltungsverfahren ihrer jeweiligen Ressorts einrichten

  • In allen Einrichtungen des Bildungs- und Erziehungswesens Kindern und Jugendlichen eine altersgemäße Mitbestimmung ermöglichen. Ein kindgerechtes Beschwerdewesen muss auch kleineren Kindern Gelegenheit geben, gegebenenfalls ihrem Missfallen an Vorgängen in der Einrichtung Gehör zu verschaffen.

  • Die Elternmitbestimmung an Kindertagesstätten so ausgestalten, dass sie mindestens der Elternbeteiligung an Grundschulen entspricht

  • Das Wahlrecht für Jugendliche bei allen politischen Wahlen auf 14 Jahre herabsetzen

  • Das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit“ (Art. 24 Kinderrechtskonvention) für alle Kinder in NRW verwirklichen, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus

(Von mir verfasster Abschnitt des Wahlprogramms DIE LINKE NRW zur Landtagswahl 2022)