Aus dem Protokoll der Expertenanhörung zur Revision des Kinderbildungsgesetzes NRW
Darius Dunker (Landeselternbeirat der Kindertageseinrichtungen NRW): „Es ist schade, dass nicht alle die Möglichkeit hatten, vor acht Tagen am Bundeselternkongress, den wir in Köln organisiert hatten, teilzunehmen. Dort ging es ausführlich um die Kinderrechte. Es war auch Thema, dass Partizipation der Kinder voraussetzt, dass die Kinder das Beispiel erleben, dass auch der Wunsch ihrer Eltern in der Kita berücksichtigt wird und eine Rolle spielt.
Ich will aber grundsätzlich noch etwas zur Partizipation der Kinder sagen, bevor ich zur Partizipation der Eltern komme.
Auf dem Weg zur vollständigen Beitragsfreiheit unterstützt der Landeselternbeirat (LEB) nachdrücklich, dass in Nordrhein-Westfalen auch das vorletzte Jahr in der Kita beitragsfrei werden soll. Die offizielle Vertretung der Eltern von über 600.000 Kindern in Kitas und Tagesbetreuung im Land sieht darin einen unverzichtbaren Schritt in die richtige Richtung. Der LEB vertritt die Auffassung, dass Bildung – gerade auch die frühkindliche – grundsätzlich kostenlos sein muss. Bildung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und muss von der gesamten Gesellschaft – also über Steuern – finanziert werden. Sie den Familien aufzubürden, die ohnehin die größte Last für die gesellschaftliche Zukunft tragen, ist nicht mehr zeitgemäß.
Heute ist globaler Aktionstag #allefürsKlima. In Deutschland und Österreich wird am 20. September aber auch jedes Jahr der Weltkindertag begangen. In vielen Aktionen wird in diesem Jahr daran erinnert, dass die Vereinten Nationen vor 30 Jahren (genauer: am 20. November 1989) ihre Kinderrechtskonvention beschlossen haben.
»What kind of world will the children of their generation inherit from us? Will they thank us for leaving them a safe and sustainable environment? Or will they struggle to live on a blighted planet, and wonder why we could not find the will to protect them, when they were still too young to protect themselves?« (John H. Knox, UN-Sonderberichterstatter für Umwelt und Menschenrechte)
Durch die Ausweitung der Beitragsfreiheit auf die letzten beiden Kita-Jahre wird anerkannt, dass die vorschulische Arbeit an den Kindertagesstätten ein Teil des Bildungswesens ist und deshalb analog zu Artikel 9 der Landesverfassung gebührenfrei zu stellen ist. Allerdings sieht der LEB die Notwendigkeit, den Besuch von Kindertagesstätten grundsätzlich von Gebühren zu befreien. Jede Grenzziehung bei einem bestimmten Alter, ab dem nicht mehr bloße Betreuung sondern Bildung gefordert wäre, ist willkürlich, wenn man beispielsweise bedenkt, dass junge Menschen sogar schon vor der Entwicklung des aktiven Sprachvermögens mit der Entwicklung ihrer moralischen Konzepte beschäftigt sind [vgl. J. Kiley Hamlin, Karen Wynn, Paul Bloom, 2007]. Beim vorgelegten Finanzierungsmodell sieht der LEB die Gefahr, dass sich die Gebühren für die ersten Jahre erhöhen werden und die Entlastung von Wenigen einer höheren Belastung für Viele gegenüber steht.
Im Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes erklären die unterzeichnenden Staaten: „Für die Erziehung und Entwicklung des Kindes sind in erster Linie die Eltern oder gegebenenfalls der Vormund verantwortlich.“ Um die Eltern bei dieser Aufgabe zu unterstützen, sorgen die Vertragsstaaten für Institutionen, Einrichtungen und Dienste und stellen sicher, dass Kinder berufstätiger Eltern diese nutzen können. (UN-Kinderrechtskonvention, Artikel 18)
Der Zustand, dass Eltern zwar in erster Linie für alle Fragen der Erziehung zuständig sind, jedoch fast keine gesetzlich verankerten Mitbestimmungsrechte an den Kindertagesstätten haben, ist nach Auffassung des LEB nicht mit Artikel 8 (1) der Landesverfassung („Das natürliche Recht der Eltern, die Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu bestimmen, bildet die Grundlage des Erziehungs- und Schulwesens.“) und Artikel 6 (2) des Grundgesetzes („Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“) vereinbar. Auch das Bürgerliche Gesetzbuch sieht (in § 1626) Pflicht und Recht zur Sorge für minderjährige Kinder bei den Eltern.
Nach einem Beschluss der Vereinten Nationen von 2012 soll der 1. Juni eines jeden Jahres als Weltelterntag begangen werden. An diesem Tag soll „der selbstlose Einsatz von Eltern überall auf der Welt“ gewürdigt werden.
In Deutschland stehen der Schutz der Familie sowie das Recht und die Pflicht der Eltern zur Pflege und Erziehung der Kinder weit vorne im Grundgesetz, noch vor Rechten wie Demonstrations- und Versammlungsfreiheit, Freizügigkeit usw. Es ist eine gute und wichtige Forderung, dass die Rechte der Kinder, wie sie in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen vereinbart sind, in vollem Umfang endlich auch in das Grundgesetz aufgenommen werden sollen.
Schriftliches Interview der Rheinischen Post (veröffentlichte Kurzfassung hier).
Rheinische Post: Was läuft Ihrer Meinung nach derzeit in Kitas schief?
Darius Dunker: Die beiden größten Probleme sind zweifellos der Personalmangel, und dass der Platzausbau langsamer voranschreitet als die Bedarfsentwicklung. Das führt dazu, dass in vielen Städten Nordrhein-Westfalens die Bedarfsdeckung im kommenden Kita-Jahr sogar schlechter ist als im aktuellen. Wenn Eltern aber froh sein müssen, überhaupt einen Platz für ihr Kind zu bekommen, können sie leider kaum noch bestimmen, welche Kita sie vom Konzept her für ihr Kind überzeugt. Der Personalmangel führt leider an vielen Kitas auch immer wieder zu Notbesetzungen und Ausfällen, die Kinder und Eltern, aber natürlich auch das Kita-Personal belasten.
Anlässlich des 70. Jahrestags des Inkrafttretens des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sieht der Landeselternbeirat der Kindertagesstätten in NRW (LEB) die Elternrechte an nordrhein-westfälischen Kitas in schlechter Verfassung. Dazu erklärt der LEB-Vorsitzende Darius Dunker:
„Wir wissen, dass an den meisten Kitas Eltern wunderbar einbezogen werden. Leider ist das aber gesetzlich kaum verankert. Während Eltern an der Schule über die Schulkonferenzen an wichtigen Entscheidungen beteiligt sind, ist an den Kindertagesstätten in NRW gesetzlich hauptsächlich beratende Mitwirkung der Eltern vorgesehen.
War das ein Fest, das der Jugendamtselternbeirat der Stadt Essen gestern veranstaltet hatte! An Dutzenden Ständen luden die Essener Kitas und Kita-Träger, Organisationen und Verbände aus der Arbeit für Kinder zum Spielen und Experimentieren, zum Informieren und Diskutieren ein, und jede Menge Kinder und Eltern kamen. Gleich am Eingang gab es am Stand des Landeselternbeirats (vertreten durch Jürgen Zimmermann und den Vorsitzenden Darius Dunker) viel Spaß beim Entchen-Angeln – und natürlich die Gelegenheit zu Gespräch und Beratung durch den LEB. Auch der Essener Oberbürgermeister schaute kurz vorbei. Wir meinen, so ein JAEB-Kinderfest ist eine ganz tolle Sache. Vielleicht auch eine Anregung für andere Städte.
Quelle: LEB
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